“IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz”
Das Whitepaper des TÜV Rheinland, das inhaltlich von Jan C. Arfwedson, Geschäftsführer der AuraSec GmbH, miterarbeitet wurde, richtet sich an Verantwortliche aus der Energiewirtschaft. Aufgrund der Bestimmungen des IT-Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist der 31. Januar 2018 ein entscheidender Stichtag: Bis zu diesem Datum muss Ihr Unternehmen eine entsprechende Zertifizierung gemäß IT-Sicherheitskatalog nachweisen.
In diesem Dokument finden IT-Entscheider oder Geschäftsführer von Energieversorgern beziehungsweise Netzbetreibern, aber auch Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) und Zuständige für IT-Sicherheit von Energiekonzernen eine kompakte Aufbereitung der Thematik. Es ermöglicht Ihnen, sich schnell und zugleich umfassend über den IT-Sicherheitskatalog zu informieren.
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