IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Die Weiterentwicklung des vier Jahre alten, ersten IT-Sicherheitsgesetztes wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Vor wenigen Tagen hat das Innenministerium einen Entwurf fertig gestellt und an die anderen Ministerien verschickt.
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass das BSI mehr Befugnisse, Geld und Persoal erhält. Ferner werden die Sanktionen denen der DSGVO angepasst, um so wörtlich „dem erhöhten Unwertgehalt einer Missachtung behördlich angeordneter Maßnahmen gerecht werden“. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der KRITIS-Regelungen und die damit verbundene Aufnahme weiterer Branchen (Hersteller von Kritis-Komponenten, Rüstungsunternehmen sowie Unternehmen des Sektors Medien & Kultur sowie der Wertpapierhandel/Indizes) vorgesehen. Ferner müssen zukünftig auch Hersteller von KRITIS-Kernkomponenten Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität an das BSI melden.
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