AuraSec nun BSI akkreditierter Schulungsanbieter für zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG
Für die Prüfung kritischer Infrastrukturen im Rahmen des sogenannten Nachweisverfahrens nach §8a (3) BSIG ist die Zusatzqualifikation „Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG“ notwendig.
Die zweitägige Schulung bereitet Auditoren und Betreiber auf zukünftige Prüfungen im Rahmen der Umsetzung des § 8a (3) des BSI-Gesetzes vor. Nach bestandener Abschlussprüfung erlangen Sie die Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“, mit der Auditoren unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen Prüfungen nach § 8a BSIG durchführen dürfen. Den Betreibern, deren Dienstleistern und weiteren interessierten Teilnehmen vermittelt diese Schulung einen Kritis-Überblick und versetzt diese in die Lage, eine zielorientierte Vorbereitung auf Prüfungen nach § 8a BSIG vorzunehmen.
Informationen zur Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG finden sie hier: www.aurasec.de/weiterbildung
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