Webinar kostenlos
§ 75c SGB V – IT-Sicherheit in der stationären medizinischen Versorgung
Betriebsfähigkeit in Krankenhäusern sicherstellen / Sicherheitsanforderungen des Patientendatenschutzgesetzes / § 75c SGB V erfüllen
Krankenhäuser und viele andere Einrichtungen des Gesundheitswesens tragen in mehrfacher Hinsicht eine besondere Verantwortung für die Resilienz ihrer IT-Infrastrukturen. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Unterstützung modernster IT-Systeme muss ebso zuverlässig gewährleistet sein wie der Schutz sensibler Patientendaten.Öffentlich bekannt gewordene IT-Sicherheitsvorfälle in Kliniken und Krankenhäusern zeigen, dass medizinische Einrichtungen zunehmend gezielt aber auch ungezielt Opfer eines Cyber-Angriffs werden können. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung im Breich der medizinischen Versorgung stehen vor allem Krankenhäuser vermehrt vor großen Herausforderungen im Hinblick auf die Absicherung und die Resilienz ihrer IT-Systeme, -Prozesse und -Komponenten, die für die medizinische Versorgung relevant sind. Dies hat der Gesetzgeber aufgegriffen und mit dem Patientendatenschutzgesetz bzw. dem § 75c SGB V Krankenhäuser verpflichtet bis 01.01.2022 angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um die IT-Sicherheit zu erhöhen.
Wir laden Sie ein, in unserem kurzweiligen Webinar die wichtigen Punkte von unseren IT-Sicherheitsexperten erläutert zu bekommen:
- Was ist das geforderte Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS),
- Welche Normen und Standards Krankenhäuser im Aufbau und Management ihrer Informationssicherheit beachten müssen,
- Wie Verantwortliche in Krankenhäusern die Anforderungen pragmatisch und effektiv umsetzen können,
- Welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Termin und Anmeldung
Auf Anfrage.
Bitte nehmen Sie Ihre Anfrage über unser unten stehendes Formular vor.